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   BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52   

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BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52 (https://dejure.org/1953,227)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1953 - I ZR 125/52 (https://dejure.org/1953,227)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1953 - I ZR 125/52 (https://dejure.org/1953,227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Essay mit Bezug zur Entscheidung)

    Ein Astrologe scheitert vor Gericht

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 145
  • MDR 1954, 94
  • GRUR 1954, 80
  • DB 1953, 1086
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 07.12.1920 - II 239/20

    Minderungsklage; Replik der Arglist

    Auszug aus BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
    Weiterhin verliert der Käufer, der eine mangelhafte Sache in Kenntnis des Mangels vorbehaltlos annimmt (§ 464 BGB) nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts auch bei arglistigem Verhalten des Verkäufers nicht nur die Gewährleistungsansprüche, sondern geht gleichzeitig auch etwaiger Schadensersatzansprüche aus Delikt verlustig (RGZ 59, 104; 101, 64).

    Das Reichsgericht begründet dies damit, daß aus der Annahme einer mangelhaften Sache ohne Vorbehalt der stillschweigende Verzicht auch auf Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung zu entnehmen sei (RGZ 101, 64 [73]).

  • RG, 23.09.1914 - V 181/14

    Rücktritt vom Vertrage wegen Verzuges

    Auszug aus BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
    Dem Berufungsgericht ist hiernach darin beizutreten, daß dem Kläger durch den Rücktritt Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung auch in Bezug auf die Buchausgabe abgeschnitten sind (RGZ 85, 280 [282]; 126, 65 [69]).
  • RG, 26.10.1929 - I 156/29

    1. Unter welchen Voraussetzungen begründet Einräumung der Lizenz an einem Patent

    Auszug aus BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
    Dem Berufungsgericht ist hiernach darin beizutreten, daß dem Kläger durch den Rücktritt Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung auch in Bezug auf die Buchausgabe abgeschnitten sind (RGZ 85, 280 [282]; 126, 65 [69]).
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
    Für die von Sch. durch den Verstoß gegen das Änderungsverbot begangene Urheberrechtsverletzung (§ 36 LitUG) würde die Beklagte nach § 831 BGB haften, falls Sch. von den Weisungen der Beklagten abhängig war (BGHZ 3, 270 [275]).
  • BGH, 28.04.1953 - I ZR 47/52

    Verjährung mehrerer miteinander konkurierender Ansprüche

    Auszug aus BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
    Es liegt nicht Gesetzessondern Anspruchskonkurrenz vor (so schon die Entscheidung des Senats vom 28. April 1953 BGHZ 9, 301).
  • RG, 08.10.1907 - III 86/07

    Verjährung der Ersatzansprüche der Vermieter u. Verleiher

    Auszug aus BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
    So kann nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung, wenn die vertragliche Haftung auf bestimmte Schuldformen begrenzt ist, nach Deliktsrecht keine strengere Haftung eintreten (RGZ 66, 363; 88, 317 [318]).
  • RG, 20.06.1935 - VI 591/34

    Nach welchen Rechtsgrundsätzen und in welchem Umfang haftet der Verleger einer

    Auszug aus BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
    Dagegen würde § 31 BGB als Haftungsgrundlage in Betracht kommen, wenn Sch. als verfassungsmäßig berufener Vertreter der Beklagten anzusehen wäre (RGZ 148, 154 [160]; RG JW 1935, 2893).
  • RG, 10.04.1923 - VII 105/22

    1. Über das Verhältnis der Feststellungsklage zur Leistungsklage. 2. Wann läßt

    Auszug aus BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, daß der Kläger in der Regel nicht genötigt ist, zur Leistungsklage überzugehen, wenn das Feststellungsinteresse bei Klageerhebung vorhanden war und erst im Laufe des Rechtsstreits ein Leistungsantrag möglich wird (RGZ 108, 201 [202]; Urteil des III. Zivilsenats des BGH vom 31. Januar 1952 Lindenmaier-Möhring § 256 ZPO Nr. 5).
  • RG, 26.10.1904 - V 156/04

    Schadensersatz aus unerlaubter Handlung.

    Auszug aus BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
    Weiterhin verliert der Käufer, der eine mangelhafte Sache in Kenntnis des Mangels vorbehaltlos annimmt (§ 464 BGB) nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts auch bei arglistigem Verhalten des Verkäufers nicht nur die Gewährleistungsansprüche, sondern geht gleichzeitig auch etwaiger Schadensersatzansprüche aus Delikt verlustig (RGZ 59, 104; 101, 64).
  • RG, 10.03.1934 - I 154/33

    1. Wieweit reicht der durch Eingriff in fremdes Urheberrecht erlangte Besitzstand

    Auszug aus BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
    Sch., der bei seiner Vernehmung ausdrücklich seine dreißigjährige Tätigkeit als Journalist hervorgehoben hat, war auf Grund seiner Stellung als Chefredakteur verpflichtet, sich über die einschlägigen Rechtsfragen zu unterrichten (RGZ 144, 106 [113]).
  • RG, 21.10.1937 - VI 144/37

    1. Ist auch der Minderjährige als Partei im Rechtsstreit anzusehen und so im

  • RG, 29.11.1922 - V 271/22

    Schadensersatzpflicht wegen Vertragsverletzung

  • RG, 03.02.1922 - III 156/21

    Sukzessivlieferungsgeschäft; Rücktritt

  • BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 104/83

    Kartoffelpülpe

    Die Haftungsmilderung des § 521 BGB muß, wenn und soweit sie der Beklagten bei der Verletzung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Schutzpflichten zugute kommt, auch auf Ansprüche des Klägers aus unerlaubter Handlung durchschlagen (BGHZ 46, 140, 145 [BGH 23.03.1966 - Ib ZR 150/63]; BGH, Urteil vom 20.10.1953 - I ZR 125/52 = NJW 1954, 155).
  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55

    Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

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  • BGH, 20.12.1966 - VI ZR 53/65

    Sorgfaltspflichten des Gesellschafters beim Lenken eines Kfz

    Gegenüber dieser Auffassung ist daran festzuhalten, daß es bei einer gesetzlichen Begrenzung der Vertragshaftung auf bestimmte Schuldformen nicht angeht, wegen derselben Handlung nach Deliktsrecht eine strengere Haftung eintreten zu lassen (RGZ 66, 363; 88, 317; BGH Urteil vom 20. Oktober 1953 - I ZR 125/52 = NJW 54, 145 und das obige Senatsurteil vom 17. Mai 1960; ebenso Larenz, Schuldrecht 11, 7. Aufl., S. 475 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.06.1983 - V ZR 113/82

    Anspruch auf Verzugsschaden nach Rücktritt vom Vertrag

    Hierüber besteht in Rechtsprechung und Literatur allgemein Übereinstimmung (wegen der Behandlung von Deliktsansprüchen, die auf das Erfüllungsinteresse gerichtet sind, vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1983, I ZR 125/52, LM BGB § 252 Nr. 2 und die voneinander abweichenden Auffassungen in MünchKomm/Janßen, BGB Vor § 346 Rdn. 31 und MünchKomm/Emmerich, § 325 Rdn. 60).
  • BGH, 06.10.1983 - I ZR 127/81

    Zulässigkeit eines Wettbewerbsverbots beim Handelsvertretervertrag; Fristlose

    Für die Folgezeit ist zu berücksichtigen, daß der Kläger prozessual regelmäßig nicht verpflichtet ist, während des Rechtsstreits zur Leistungsklage überzugehen (RGZ 108, 201, 202; BGH GRUR 1954, 80 - Astrologie; BGH GRUR 1961, 482, 484 - Spritzgußmaschine; st. Rspr.).
  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 26/60

    Spritzgußmaschine

    Die nicht näher begründete Rüge der Revision, ein Feststellungsinteresse sei nicht gegeben, da Leistungsklage ohne weiteres möglich gewesen sei, kann schon deshalb nicht durchgreifen, weil die Entwicklung des Schadens jedenfalls bei Erhebung der Klage nicht zu übersehen war und der Kläger regelmäßig nicht verpflichtet ist, im Rechtsstreit zur Leistungsklage überzugehen (RGZ 108, 201, 202; BGH GRUR 1954, 80 - Astrologie, st.Rspr).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 150/63

    Beschränkung der Haftung des Frachtführers aus unerlaubter Handlung aufgrund

    Gegen die Auffassung, daß die gesetzliche Beschränkung der Vertragshaftung des Frachtführers auf seine deliktische Haftung keinen Einfluß hat, spricht auch nicht etwa, daß bei Geschäften wie Schenkung, Leihe, unentgeltlicher Verwahrung aus der Regelung der Vertragshaftung in §§ 521, 599 und 690 BGBüberwiegend gefolgert wird, daß auch die Deliktshaftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sei (RGZ 66, 363; 88, 317; Esser, Schuldrecht, § 201, 3 g; Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse 15. Aufl. § 232; BGH NJW 1954, 145).
  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 131/61

    Plastikkorb

    Dieser Angriff der Revision übersieht, daß auch im Geschmacksmusterrecht, für die dieselben Methoden der Berechnung des Schadensersatzanspruches wie im Patent- und Gebrauchsmusterrecht anerkannt sind (vgl. Furler a.a.O. § 14 Anm. 17), nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, der Schaden nach Wahl des Verletzten auch über den vom Verletzer erzielten Gewinn berechnet werden kann (vgl. u.a. RGZ 35, 63; 43, 56; 46, 14; 50, 111; 84, 370; 130, 108; RG GRUR 1934, 627; RGZ 156, 67; BGH GRUR 1954, 80 - Astrologie und GRUR 1955, 579 - Gasparone für Urheberrechtsverletzungen).
  • BGH, 29.12.1966 - VI ZR 53/65
    Gegenüber dieser Auffassung ist daran festzuhalten, dass es bei einer gesetzlichen Begrenzung der Vertragshaftung auf bestimmte Schuldformen nicht angeht, wegen derselben Handlung nach Deliktsrecht eine strengere Haftung eintreten zu lassen (RGZ 66, 363; 88, 317; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1953 - I ZR 125/52 -, NJW 1954, 145 und das obige Senatsurteil vom 17. Mai 1960; ebenso Larenz, Schuldrecht 11, 7. Aufl., S. 475 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 02.05.1956 - V ZR 51/55

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat sich im Urteil vom 20. Oktober 1953 - I ZR 125/52 (NJW 1954, 145 = MDR 1954, 54) dieser Auffassung angeschlossen.
  • BGH, 17.05.1960 - VI ZR 121/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.04.1962 - I ZR 1/61

    Rechtsmittel

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